Jeder sollte diese Ausnahme kennen
6. Die 20-Sekunden-Regel

Die sogenannte 20-Sekunden-Regel wird zwar nicht explizit in der StVO genannt, ist aber eine häufig angewandte Faustregel. Sie besagt, dass man auf die rechte Spur wechseln muss, wenn diese für mehr als 20 Sekunden frei ist, bevor ein Überholen erforderlich wird. Bleibt der Verkehr jedoch konstant und erfordert kein Überholen, darf man auf der aktuellen Spur bleiben, um unnötiges Spurwechseln zu vermeiden.
Diese Regel geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 1968 zurück. 21 Jahre später entschied das OLG Düsseldorf, dass sie nur für zweispurige Straßen gilt, und auf dreispurigen Straßen ein längerer Zeitraum berücksichtigt werden muss. Es bleibt jedoch offen, ob künftige Urteile die Regel erneut anpassen.
7. Rechts überholen bei abzweigenden Ausfahrten

Rein technisch ist es auch möglich, rechts zu überholen, wenn sich Ausfahrten auf den einzelnen Fahrstreifen trennen. In diesem Fall kann man beide Fahrstreifen nutzen, sollte sich jedoch auf der richtigen Seite einordnen, je nachdem, welche Ausfahrt man nehmen möchte. Da die Fahrstreifen in diesem Moment getrennt verlaufen, ist das Rechtsüberholen unproblematisch.
Du erkennst eine solche Abzweigung an den Ortsschildern, die einen schwarzen Querstreifen in der Mitte haben. Die obersten Orte sind dann auf den linken Fahrstreifen vermerkt, während die unteren Orte auf den rechten Fahrstreifen verweisen. In dieser Situation darfst du rechts überholen, um die Verkehrssituation zu optimieren.
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