Jeder sollte diese Ausnahme kennen
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4. Rechts überholen mit dem Rad

Als Radfahrer*in ist es wichtig, sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das Rechtsüberholen ist daher nur in bestimmten Fällen erlaubt, vor allem wenn die rechte Spur von Autos und Lkw blockiert ist, die an einer roten Ampel oder im Stau warten. In solchen Situationen darfst du mit dem Rad vorsichtig rechts vorbeifahren, vorausgesetzt, du gefährdest dabei keine Person und es ist ausreichend Platz vorhanden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du dich nicht mehr vorbeischlängeln darfst, sobald der Verkehr wieder in Bewegung ist. Wenn Fahrzeuge anfahren und sich der Verkehr wieder normal bewegt, ist das Rechtsüberholen nicht mehr gestattet, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden.
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